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Der Begriff "Bodenaushub" bezeichnet alle natürlichen, in ihrer stofflichen Zusammensetzung nicht nachteilig beeinflussten - also nicht kontaminierten - Locker- und Festböden, die beim Erdbau ausgehoben oder abgetragen werden. Beispiele dafür sind Lehm, Ton, Felsabbruch oder Humus.

Der Aushub darf keinen Asphalt, Beton, Ziegel, Restmüll, gefährlichen oder sonstigen Abfall  enthalten. Verunreinigter Bodenaushub wird nicht angenommen!

Das neue Bundesgesetz schreibt zudem vor, dass der Abfallbesitzer (= Grundeigentümer) dem Deponiebetreiber ab einer angelieferten Menge von 1.000 m³ bzw. 2.000 to eines Bauvorhabens eine chemische Analyse als Nachweis für die Zulässigkeit vorlegen muss. Das gilt auch bei nicht verunreinigtem Bodenaushub.

Die Berechnung erfolgt nach der gewogenen Menge in to.
Für die Anlieferung vereinbaren Sie bitte einen Termin unter +43 664 5048220.

Unsere Deponie finden Sie hier eingezeichnet Lageplan >>

Formular-Abfallinformation.pdf
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